Rechtsprechung
BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85, 1 BvL 43/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Gemeinsamer Familienname
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Verpflichtung der Ehegatten, einen gemeinsamen Familiennamen (Ehename) zu führen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Verdrängung des Geburtsnamens bei Eheschließung
- rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit der Verdrängung des Geburtsnamens bei Eheschließung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Familienname - Ehe - Ehegatte - Nachname
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Familienname - Ehe - Ehegatte - Nachname
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 15.04.1985 - 8 GR 22/85
- AG Tübingen, 15.07.1986 - 8 GR 133/86
- BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85, 1 BvL 43/86
Papierfundstellen
- BVerfGE 78, 38
- NJW 1988, 1577
- MDR 1988, 642
- FamRZ 1988, 587
- FamRZ 1988, 808
- JR 1989, 57
Wird zitiert von ... (117) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Witwerrente
Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Für den mit § 1355 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BGB verfolgten Zweck, die Zusammengehörigkeit der Familienmitglieder auch äußerlich sichtbar zu machen (vgl. BTDrucks. 7/650, S. 96), konnte er aber an die Wertung des Art. 6 Abs. 1 GG anknüpfen, der das Prinzip der Einheit der Familie gewährleistet (vgl. BVerfGE 17, 38 (50)) und dabei die Familiengemeinschaft, nicht die einzelnen Familienangehörigen in ihrer Individualität schützt (vgl. BVerfGE 53, 257 (296)).Dies ist zweifelsfrei der Fall; denn sie steht im Einklang mit der Wertentscheidung, die diese Verfassungsnorm zum Ausdruck bringt (BVerfGE 17, 38 [50]).
- BVerfG, 26.11.1963 - 1 BvR 59/60
Verfassungsmäßigkeit des Gebots der Führung eines einheitlichen Ehe- und …
Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Die Vorlage sei zulässig, obwohl das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 26. November 1963 (BVerfGE 17, 168 ff.) das Gebot zur Führung eines einheitlichen Ehe- und Familiennamens für verfassungsmäßig erachtet habe.Der Zulässigkeit der Vorlagen steht ebenfalls nicht entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht bereits durch Beschluß vom 26. November 1963 (BVerfGE 17, 168 ) entschieden hat, das Gebot, einen einheitlichen Ehe- und Familiennamen zu führen, sei mit dem Grundgesetz vereinbar.
- BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 43/86
Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Vorlagebeschluß 1 BvL 43/86.Im Verfahren 1 BvL 9/85 haben sich der Bundesminister der Justiz namens der Bundesregierung, das Standesamt Tübingen sowie der Antragsteller des Ausgangsverfahrens und seine Ehefrau geäußert, im Verfahren 1 BvL 43/86 liegt eine Stellungnahme des Bürgermeisteramts der Universitätsstadt Tübingen vor.
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Insoweit geht der Hinweis des vorlegenden Gerichts auf das Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1 ) fehl. - BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Die Eheschließung wird ohnehin für die Allgemeinheit dadurch erkennbar, daß sie unter amtlicher Mitwirkung geschlossen und ihr Bestand amtlich registriert wird (vgl. BVerfGE 62, 323 (330)). - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Für den mit § 1355 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BGB verfolgten Zweck, die Zusammengehörigkeit der Familienmitglieder auch äußerlich sichtbar zu machen (vgl. BTDrucks. 7/650, S. 96), konnte er aber an die Wertung des Art. 6 Abs. 1 GG anknüpfen, der das Prinzip der Einheit der Familie gewährleistet (vgl. BVerfGE 17, 38 (50)) und dabei die Familiengemeinschaft, nicht die einzelnen Familienangehörigen in ihrer Individualität schützt (vgl. BVerfGE 53, 257 (296)). - BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei …
Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Abweichende Meinung des Richters Henschel zu der Senatsentscheidung vom 8. März 1988 - 1 BvL 8/85 und 43/86 -. - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83
Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche …
Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Ferner darf der mit der Maßnahme verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (BVerfGE 70, 278 (286) m.w.N.). - BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81
Söhlde
Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Er dient nicht nur als Unterscheidungs- und Zuordnungsmerkmal, sondern ist darüber hinaus Ausdruck der Identität und Individualität (vgl. BVerfGE 59, 216 (226)). - BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81
Einheitswerte I
Auszug aus BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Indessen sind die Ausführungen des Gerichts zur Maßgeblichkeit des § 1355 Abs. 2 Satz 1 BGB zwar rechtlich zweifelhaft, aber nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 74, 182 (193)). - BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77
Familiennamen
- BGH, 12.05.1971 - IV ZB 52/70
Ehename der Frau
- BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
- BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83
Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz
- BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21
Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind …
Schutzgegenstand ist nämlich jeweils die Beziehung des Kindes zu dem jeweiligen Elternteil (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 108, 82 ). - BGH, 13.05.2020 - XII ZB 427/19
Vereinbarkeit mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten …
In dieser Funktion, dem Einzelnen als Mittel zur Selbsterkennung und zugleich zur Unterscheidbarkeit von anderen zu dienen, hat die Rechtsordnung den Namen seines Trägers zu respektieren und zu schützen (BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 516 mwN; BVerfGE 78, 38 = FamRZ 1988, 587, 589).Insbesondere hat der Einzelne kein uneingeschränktes Recht auf Beibehaltung seines geführten Namens (BVerfGE 78, 38 = FamRZ 1988, 587, 589).
Eingriffe des Gesetzgebers in das Namensrecht dürfen aber angesichts des hohen Werts, der diesem zukommt, nicht ohne gewichtige Gründe und nur unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 517; BVerfGE 84, 9 = FamRZ 1991, 535, 538; BVerfGE 78, 38 = FamRZ 1988, 587, 589;… Senatsbeschlüsse vom 13. November 2019 - XII ZB 118/17 - NJW 2020, 470 Rn. 31 …und vom 17. August 2011 - XII ZB 656/10 - FamRZ 2011, 1718 Rn. 19 f.).
a) Zwar verfolgt der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 1757 Abs. 1 Satz 1 BGB einen legitimen Zweck (vgl. Molls Rechtsprobleme der Erwachsenenadoption und ihre Lösung de lege ferenda S. 136; vgl. auch BVerfGE 78, 38 = FamRZ 1988, 587, 589), nämlich die neue Zugehörigkeit des Angenommenen zur Familie des Annehmenden auch äußerlich sichtbar zu machen (vgl. BT-Drucks. 7/3061 S. 45).
Ferner darf der mit der Maßnahme verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen (BVerfGE 78, 38 = FamRZ 1988, 587, 589 mwN).
Die Bedeutung dieses Kontinuitätsinteresses ist angesichts der identitätsstiftenden Funktion des Familiennamens als besonders hoch zu bewerten (vgl. BVerfGE 109, 256 = FamRZ 2004, 515, 517; BVerfGE 78, 38 = FamRZ 1988, 587, 589;… Senatsbeschluss vom 13. November 2019 - XII ZB 118/17 - NJW 2020, 470 Rn. 31).
Mithin verliert der Name als Ausweis der Familienzugehörigkeit an Bedeutung (vgl. Molls Rechtsprobleme der Erwachsenenadoption und ihre Lösung de lege ferenda S. 141 f.; Maurer FamRZ 2009, 440), wobei es dem Gesetzgeber nach wie vor gestattet ist, am Leitbild der Namenseinheit innerhalb der Familie festzuhalten (vgl. auch BVerfGE 84, 9 = FamRZ 1991, 535, 538; BVerfGE 78, 38 = FamRZ 1988, 587, 589).
(b) Nichts anderes folgt daraus, dass das deutsche Namensrecht keine starre Namensführungspflicht vorsieht (vgl. BVerfGE 78, 38 = FamRZ 1988, 587, 589) und ein Angenommener deshalb im täglichen Leben auch weiterhin unter seinem bisherigen Namen auftreten kann (vgl. OLG Celle FamRZ 1997, 115, 116;… Staudinger/Helms BGB [2019] § 1757 Rn. 9).
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Biologischer Vater
cc) Art. 6 Abs. 1 GG schützt die Beziehung zwischen dem Kind und seinem Elternteil, nicht das einzelne Familienmitglied für sich allein (vgl. BVerfGE 78, 38 ).
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Schließlich genügt das Finanzgericht mit seinem erneuten Vorlagebeschluss nunmehr auch den erhöhten Anforderungen, die an die Zulässigkeit der wiederholten Vorlage einer Norm zu stellen sind (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ), über deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, wie es in Beschlüssen aus den Jahren 1969 und 1977 (vgl. BVerfGE 26, 1 ; 46, 224 ) der Fall war, in denen es Entscheidungen über die Vereinbarkeit der Nichteinbeziehung von freien Berufen, sonstigen Selbständigen und Land- und Forstwirten in die Gewerbesteuer mit dem Gleichheitssatz getroffen hat. - BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
Das vorlegende Gericht ist gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG an eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden; dieser Entscheidung kommt nach § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft und Rechtskraftwirkung zu (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).Das Prozesshindernis entgegenstehender Rechts- und Gesetzeskraft entfällt nur, wenn später rechtserhebliche Änderungen der Sach- und Rechtslage eintreten (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 128, 326 ).
Eine erneute Vorlage ist regelmäßig unzulässig, wenn das vorlegende Gericht die frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zum Ausgangspunkt seiner verfassungsrechtlichen Prüfung nimmt und nicht auf dieser Grundlage darlegt, welche inzwischen eingetretenen Veränderungen nach seiner Auffassung die erneute verfassungsgerichtliche Prüfung einer bereits entschiedenen Vorlagefrage veranlassen (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; BVerfGK 3, 285 ).
Stützt sich das Gericht auf Veränderungen der einfachrechtlichen Lage oder auf offenkundige und allgemein bekannte Tatsachen, so genügt es, wenn deren Bedeutung im Zusammenhang mit dem Gedankengang der früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewürdigt wird; soll sich hingegen die Veränderung der verfassungsrechtlichen Lage aus dem Eintritt neuer Umstände ergeben, die nicht als allgemein bekannt gelten können, so muss die Vorlage zumindest erkennen lassen, auf welche Weise das vorlegende Gericht die Feststellungen getroffen hat, auf die es seine verfassungsrechtlichen Bedenken gründet (vgl. BVerfGE 87, 341 mit Bezug auf BVerfGE 39, 169 ; 78, 38 ).
Soweit sich das Amtsgericht gegen diese verfassungsgerichtliche Auffassung stellt, genügt seine Argumentation den erhöhten Anforderungen an die Begründung einer erneuten Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG daher schon deshalb nicht, weil es von einem falschen verfassungsrechtlichen Maßstab ausgeht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; BVerfGK 3, 285 ).
Rechtserhebliche Änderungen der Sach- und Rechtslage, die geeignet wären, das Prozesshindernis entgegenstehender Rechts- und Gesetzeskraft entfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 128, 326 ), bringen sie damit nicht vor.
aa) Zur behaupteten Verfassungswidrigkeit einer Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol bringen die Vorlagen keine rechtserheblichen Änderungen der Sach- und Rechtslage vor, die die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen es diese Ungleichbehandlung als gerechtfertigt angesehen hat, erschüttern und das Prozesshindernis entgegenstehender Rechts- und Gesetzeskraft entfallen lassen könnten (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 128, 326 ).
- BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01
Altenpflege
Da es dabei um die methodisch unsichere Abschätzung zukünftiger Entwicklungen geht, darf man freilich kein Tauglichkeitsoptimum verlangen; es genügt vielmehr, wenn mit Hilfe des Gesetzes der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 33, 171 ; 39, 210 ; 40, 196 ; 63, 88 ; 67, 157 ; 78, 38 ; 81, 156 ; zum Genügen eines geringeren Eignungsgrads vgl. BVerfGE 7, 377 ; 13, 97 ). - BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Ehenamen
So sei er, wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 8. März 1988 (BVerfGE 78, 38 ) festgestellt habe, nicht verpflichtet gewesen, einen einheitlichen Familiennamen vorzusehen.Sie kann aber eine Differenzierung nach dem Geschlecht schon deshalb nicht rechtfertigen, weil Art. 6 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht verpflichtet, die Namenseinheit in der Familie zu wahren (vgl. BVerfGE 78, 38 (49)).
Eine Namensänderung darf nicht ohne gewichtige Gründe gefordert werden (vgl. BVerfGE 78, 38 (49)).
Sie kann aber eine Differenzierung nach dem Geschlecht schon deshalb nicht rechtfertigen, weil Art. 6 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht verpflichtet, die Namenseinheit in der Familie zu wahren (vgl. BVerfGE 78, 38,49).
- BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 1155/03
Mehrfachnamen
Das Familiennamensrecht zu konstituieren und auszugestalten ist Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 78, 38 ).Allerdings dürfen Eingriffe in das Recht am eigenen Namen nur unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 78, 38 ).
Wie das Bundesverfassungsgericht schon in seiner Entscheidung vom 8. März 1988 (BVerfGE 78, 38) festgestellt und in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2002 (BVerfGE 104, 373 ) noch einmal bestätigt hat, ist es danach verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber in § 1355 Abs. 1 BGB für Ehegatten das Führen eines Ehenamens als Regel vorgegeben hat, um der Einheit der Familie im gemeinsamen Namen Ausdruck zu verleihen, ohne jedoch das Führen eines gemeinsamen Ehenamens zur Pflicht zu erheben.
Lediglich gegenüber Behörden ist der rechtlich anerkannte Name, in diesem Fall der Ehedoppelname, anzugeben (vgl. BVerfGE 78, 38 ).
Diese Grundrechtsnorm gebietet nicht die Wahl eines einheitlichen Ehenamens (vgl. BVerfGE 78, 38 ); sie unterstützt allerdings den Wunsch von Ehegatten, ihre Zusammengehörigkeit in einem gemeinsamen Ehenamen zum Ausdruck bringen zu können.
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Ausschluß vom Doppelnamen
Der Name eines Menschen ist Ausdruck seiner Identität sowie Individualität und begleitet die Lebensgeschichte seines Trägers, die unter dem Namen als zusammenhängende erkennbar wird (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; 97, 391 ).Das Familiennamensrecht zu konstituieren und auszugestalten, ist Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 78, 38 ).
aa) Bei der Gestaltung des Namensrechts der Ehegatten hat der Gesetzgeber den Schutz des geführten Namens zu respektieren, der vom Persönlichkeitsrecht des Namensträgers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst ist (vgl. BVerfGE 78, 38 ).
- BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Namensrecht und Vertrauensschutz
Im Rahmen dessen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt, dass der Name eines Menschen nicht nur als Unterscheidungs- und Zuordnungsmerkmal dient, sondern darüber hinaus Ausdruck seiner Identität und Individualität ist und vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasst wird (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 97, 391 ).Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; 97, 391 ).
- BGH, 19.02.2014 - XII ZB 180/12
Personenstandssache: Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Weiterführung des …
- BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97
Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung …
- OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 5 UF 67/22
Namensführung bei Volljährigenadoption
- BGH, 13.11.2019 - XII ZB 118/17
Namensführung eines Kindes: Bindungswirkung der elterlichen Namensbestimmung für …
- BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2047/03
Keine Grundrechtsverletzung durch Untersagung der Nutzung einer bestimmten …
- BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist …
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
- OLG Stuttgart, 28.08.2019 - 15 UF 184/19
Volljährigenadoption: Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beibehaltung des …
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13
Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren …
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03
Transsexuelle III
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
- OLG Hamm, 30.06.2011 - 4 UF 186/10
Geburtsname des Anzunehmenden bei der Volljährigenadoption; Zulässigkeit der …
- VG Berlin, 20.01.2015 - 23 K 180.14
Kein Künstlername für Prostituierte im Personalausweis
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. …
- BGH, 17.08.2011 - XII ZB 656/10
Ehenamensrecht: Auswirkung eines adoptionsbedingten Wechsels des Geburtsnamens …
- VGH Baden-Württemberg, 08.08.1991 - 1 S 2/91
Zur Eintragung eines frei gewählten Berufsnamens in den Paß oder Personalausweis
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag - …
- VerfG Schleswig-Holstein, 26.02.2010 - LVerfG 1/09
Amtsordnung - Wahl des Amtsausschusses
- OLG Celle, 24.10.2013 - 17 W 7/13
Anfechtbarkeit einer vor dem Standesbeamten getroffenen Rechtswahl bzgl. des …
- BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle …
- BVerfG, 04.07.1991 - 1 BvR 1467/87
Zum Familiennamen eines Kindes, dessen Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen
- OVG Niedersachsen, 07.11.1991 - 10 L 278/89
Namensänderung; Wichtiger Grund; Kind
- BVerfG, 08.06.2015 - 1 BvR 1227/14
Unaufhebbarkeit der Minderjährigenadoption nach Eintritt der Volljährigkeit der …
- VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417
Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter …
- BGH, 21.09.2022 - XII ZB 504/21
Bindungswirkung der Bestimmung über den Geburtsnamen eines Kindes für früher …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 23.01.2015 - 1 AGH 37/14
Anwaltsverzeichnis, Berufsname, Familienname
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2022 - 2 A 10076/22
Beamter; anderweitige Verwendung zur Vermeidung einer Versetzung in den …
- BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvL 2/02
Weitere Richtervorlage zur Wehrpflicht unzulässig
- BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88
Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits …
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 1 S 1843/16
Anspruch auf Pass ohne Geburtsname
- VG Hamburg, 27.03.2008 - 17 K 1063/06
Namensänderungsrecht - "tatsächlicher Name", der zum Familiennamen wird
- BVerfG, 18.03.2002 - 1 BvR 2297/96
Gesetzliche Festlegung des Geburtsnamens eines Kindes gem § 1616 Abs 2 S 3 BGB …
- BGH, 18.07.2016 - AnwZ (Brfg) 43/15
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Eintragung des Geburtsnamens anstelle des …
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1821/02
Verfassungsmäßigkeit einer Namenserteilung; Möglichkeit einer Namensänderung nach …
- BayObLG, 15.01.2003 - 1Z BR 138/02
Namensführung bei Adoption - Geburtsname statt Familienname
- BVerwG, 01.12.2016 - 6 B 32.16
Reisepass; Wiedergabe des Namens; Groß- und Kleinbuchstaben; einheitliches …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2006 - 5 B 4.06
Zur Änderung des Vornamens einer Künstlerin
- OLG Frankfurt, 18.11.2002 - 20 W 319/02
Partnerschaftsgesellschaft: Zulässige Verwendung eines Pseudonyms als Name der …
- KG, 26.11.1996 - 1 W 7237/95
Bestimmung eines Namens aus früherer Ehe zum neuen Ehenamen; Bestimmung des …
- BFH, 20.09.1991 - III R 36/90
Zur Unterzeichnung einer Prozeßvollmacht mit einem der beiden Namen eines …
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2016 - 1 S 1177/15
Schreibweise des Namens im Reisepass ausschließlich in Großbuchstaben
- VG Osnabrück, 20.04.2005 - 6 A 153/03
Anforderung; Bereich; Berufsfreiheit; Eintragung; Freiheit; …
- BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der § 3 WPflG , §§ 15a, 53, 56 ZDG …
- BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvL 7/95
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von …
- BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 9/88
Erwerb eines spanischen Namens
- OLG Naumburg, 08.09.2014 - 2 Wx 85/13
Ehename: Beschränkung des Namensbestimmungsrechts der Ehegatten
- VG Münster, 01.07.2014 - 1 K 3335/12
Vorname; Namensänderung Namensführungspflicht
- OLG Hamm, 21.08.2006 - 15 W 183/05
Vornamensbestimmung eines türkischen Kindes
- VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 17.1260
Dokumentation einer hinkenden deutschen Namensführung im elektronischen …
- AG Sangerhausen, 30.08.2012 - 2 F 432/11
Volljährigenadoption: Änderung des Geburtsnamens des Anzunehmenden als zwingende …
- VGH Baden-Württemberg, 29.08.1990 - 1 S 2648/89
Zur Sicherung von Familiennamen mit Umlaut im Personalausweis
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2013 - 1 S 1026/12
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu Eintragung von Vorname und Familienname …
- BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvL 7/04
Wegen unzureichender Begründung unzulässige Richtervorlage - Zur Vereinbarkeit …
- BVerwG, 15.03.2005 - 6 B 5.05
Nichtzulassung der Revision wegen nicht hinreichender Darlegung der …
- OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 9 WF 68/06
Fortgeltung des bisherigen Geburtsnamens bei der Adoption eines Volljährigen
- VG Düsseldorf, 07.05.2019 - 5 K 7728/18
- OLG Hamm, 18.02.2014 - 15 W 20/13
Berichtigung; Familiennamen; türkisches Namens- und Personenstandsrecht
- LG Berlin, 22.06.2006 - 27 O 1126/05
Unterlassung der Veröffentlichung von Bildnissen aus dem privaten Alltag eines …
- KG, 24.01.2013 - 1 W 734/11
Schreibweise von Ehenamen und Begleitnamen
- BVerfG, 13.04.1992 - 1 BvR 311/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Eintragung eines Berufsnamens
- VGH Bayern, 30.06.2015 - 5 BV 15.456
Vornamensänderung
- VG Berlin, 14.06.2011 - 3 K 9.11
Namensänderung nach Adoption und Regelungen des Namensänderungsrechts
- OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1991 - 4 L 19/91
Wichtiger Grund; Änderung; Familienname; Kind; Stiefkind; Wohl; Kindeswohl
- VG München, 12.12.1990 - M 7 K 89.3250
Streit über einen Anspruch auf Namensänderung in Form des Wegfalls eines …
- VG Bayreuth, 10.05.2017 - B 4 K 15.853
Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis auf den deutschen, dem Namen im …
- VG Schleswig, 24.06.2020 - 9 A 29/19
Eintragung eines Künstlernamens im Personalausweis
- VG Oldenburg, 12.07.2007 - 12 A 3689/06
Ausland; Begleitname; Ehename; Familienname; Geburtsname; Geburtsurkunde; Heirat; …
- BVerfG, 26.01.1999 - 2 BvL 2/98
Unzulässigkeit einer erneuten Richtervorlage zu Bestimmungen über die räumliche …
- VG Berlin, 14.06.2011 - 3 K 10.11
Namensänderung nach Adoption und Regelungen des Namensänderungsrechts
- VG Freiburg, 28.03.2019 - 9 K 1947/18
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aufgrund einer herabsetzenden …
- OVG Sachsen, 28.07.2005 - 3 B 549/04
Paß- und Ausweisrecht
- OLG Hamm, 14.09.2000 - 15 W 270/00
Verbrauch des Namensbestimmungsrechts für später adoptierte Kinder von Ehegatten …
- BayObLG, 14.10.1996 - 1Z BR 172/96
Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes im Falle der Wiederannahme des …
- BGH, 02.12.2002 - NotZ 18/02
Namensführung einer Notarin
- LG Berlin, 27.03.2007 - 27 O 1344/06
- OLG Köln, 22.08.1997 - 16 Wx 230/97
Kein aus dem Geburtsnamen beider Elternteile gebildeter Doppelname für nach dem …
- LG Heidelberg, 31.07.2020 - 4 O 16/20
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen über ein …
- LG Bonn, 13.11.2007 - 9 O 260/07
Ehevertragliche Vereinbarung über die Ablegung desEhenamens nach Scheidung nicht …
- VG Köln, 14.03.2003 - 11 K 699/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Änderung der Kölner Taxenordnung zur …
- BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01
Fehlerhafte Bestimmung im Adoptionsdekret über Namensführung
- VGH Hessen, 19.03.1990 - 8 UE 732/89
Änderung des Familiennamens eines Kindes in einen Doppelnamen; "hinkende …
- OLG Karlsruhe, 06.10.1999 - 11 Wx 56/99
Adoption ; Namensbestimmung; Familienname ; Geburtsname ; Namensänderung; …
- BayObLG, 07.09.1995 - 1Z BR 53/95
Familiennamensgebung bei Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen
- VG Köln, 01.03.2018 - 25 K 10111/17
- LSG Baden-Württemberg, 21.12.2007 - L 8 SF 5962/07
Sozialgerichtliches Verfahren - Befangenheit - kein sachlicher Grund - Verwendung …
- VG Köln, 14.03.2003 - 11 K 763/02
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer von einer Landesregierung auf dem Gebiet der …
- BVerfG, 02.05.1989 - 1 BvR 762/86
Unterschiedliche Genehmigungspraxis zur Namensführung
- KG, 22.04.2002 - Not 1/02
Pflicht zur Führung des gesetzlichen Namens; Verwendung des gesetzlichen Namens …
- OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 20 W 53/95
Voraussetzungen für die Führung eines Doppelnamens durch ein Kind
- BFH, 20.09.1991 - III R 115/89
Bestimmung des Erstreckungsumfangs einer Vollmachtsurkunde auf die Durchführung …
- VGH Hessen, 02.07.1990 - 8 UE 4142/88
Änderung des Vornamens aus wichtigem Grund
- OLG Zweibrücken, 03.01.1996 - 3 W 192/95
Wahl eines Doppelnamens bei Eltern ohne gemeinsamen Ehenamen; Zeitliche Geltung …
- OVG Niedersachsen, 15.08.1995 - 10 L 4913/93
Familienname; Änderung; Fortfall einer Adelsbezeichnung; Adel
- BayObLG, 03.09.1996 - 1Z BR 211/95
Möglichkeit der Neubestimmung eines Geburtsnamens für ein minderjähriges Kind im …
- OLG Celle, 16.01.1996 - 18 W 22/95
Eintragungsfähigkeit eines Doppelnamens im Geburtenbuch; Familienname eines …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 4 L 18/91
Wichtiger Grund; Änderung des Familiennamens; Namensänderung; Scheidungskind; …
- VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
- LG Ingolstadt, 19.01.2004 - 1 T 66/04
Pflicht zum Erlass einer Zwischenverfügung statt Antragszurückweisung bei …
- OLG Köln, 06.10.1997 - 16 Wx 259/97
- OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 20 W 107/95
Eintragung eines Doppelnamens; Gleiche Nachnamen bei Geschwistern, obwohl der …
- OLG Zweibrücken, 24.11.1995 - 3 W 190/95
Berichtigungsantrag gemäß § 47 Abs. 1 PStG; Wahl eines durch frühere …
- KG, 02.06.1998 - 1 W 1588/96
Anpassung von Namen an die in Deutschland übliche Form durch in der BRD als …
- OLG Köln, 19.09.1997 - 16 Wx 241/97
- OLG Stuttgart, 28.11.1990 - 8 W 83/90
Beibehaltung der Geburtsnamen als verschiedene Ehenamen in einer …
- BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10
Nichtigkeit einer in das Adoptionsdekret fehlerhaft aufgenommenen Bestimmung; …
- AG Köln, 26.07.2001 - 378 III 258/00
Antrag auf Berichtigung eines Kindsnamens im Geburtenbuch/Personenstandssache; …
- AG München, 27.03.1991 - HRB 86384
Unterschrift der verheirateten Prokuristin mit ihrem Geburtsnamen